Sprachregelung
Ersatz für den Begriff der ins Gerede gekommenen Sache in der veröffentlichten Sphäre.
- Zumeist Euphemismen. Siehe neuerdings „Bürgerarbeit“ als zu schönen Hoffnungen berechtigende Entsorgung von Sockelarbeitslosigkeit, die ihrerseits den älteren Begriff des zur Zwangsarbeit verpflichteten Proleten ersetzt.
Zugelassene Alternativen zum Euphemismus sind:
- penible Nachzeichnung der technokratischen Methodik eines bedeutungsleeren Procedere, die als sinnträchtiges Expertentum erlebt werden soll. Siehe Tagesschau.
-
- Rückführung von Misshelligkeiten zwischen Untertan und Obrigkeit auf missglückte face – to - face Situationen, in denen die Menschen wie Du und Ich nicht auf Ohrenhöhe zugehört haben. Zugrundliegende Gedankenfigur: „Wenn das der Führer wüsste, ...“
Wenn all das nichts nützt, verfängt allemal ein Angriff auf den Sprachregelungskritiker:
- zu pauschal, nicht differenziert genug, das alles sei schon schwieriger...
- zu effekthascherisch,
- Pathologieverdacht:„Was hat der Mann bloß?“,
- die öffentlich-rechtlichen Medien wurden doch ausdrücklich geschaffen, um ein System zu stabilisieren, den demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes nämlich!!!;
- zu banal;
- der Kritiker beleidigt die Intelligenz der berieselten Köpfe;
- kontrastive Erinnerung an die Nachrichtenverbreitungstechnik der DDR.
- Wir brauchen doch den sozialen Konsens, wir leben davon.
-
Richtig, und sterben tun wir an Euphemismen und Eiertänzen schon auch.
„Auge um Auge
und die ganze Welt wird blind sein.“
- Meint Mahatma Gandhi.
-
Diese pfiffige Verunglimpfung des jus talionis findet lebhaften Zuspruch bei allen Befürwortern der christlichen und der hinduistischen Moral der Gewaltfreiheit als eines uneingeschränkt empfehlenswerten Schadensvermeidungsmechanismus.
Mal abgesehen davon, dass das Vergeltungsprinzip ja keineswegs aus der Welt ist, wenn Jesus sich seit Jahrtausenden aus Gründen der empfehlenswerteren Liebesbotschaft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip beim Rächen ausspricht, es scheint mir doch die jüdische Regelung eine genau so vielversprechende regulative Idee zu enthalten.
Wenn nämlich jeder weiß, dass der einem anderen zugefügte Schaden im selben Maße auf ihn zurückschlägt, dann wird ihm doch stark nahegelegt, sich aus wohlverstandenem Eigeninteresse heraus von vornherein zu hüten, auf seine in Aussicht gestellte Schädigung hinzuarbeiten.
Das Missliche an beiden Konzeptionen ist, dass es in modernen Staaten Gewaltapparate gibt, die straflos Schaden zufügen können.
Der Oberste Gerichtshof wies heute die Petition einer Überprüfung von Maher Arars Fall abermals zurück, jenem kanadischen und syrischen Bürger, der von der U.S. Regierung 2002 auf seiner Rückkehr nach Kanada entführt worden war auf der Zwischenlandung auf dem JFK Flughafen.
Er war zwei Wochen ohne jede Verbindung zur Außenwelt festgehalten und dann nach Syrien überstellt worden, wo er die nächsten 10 Monate unter Folterungen verbrachte, obwohl ihm – wie jeder Beteiligte zugibt – absolut keine Schuld an nichts zugerechnet werden konnte.
Arar klagte gegen die U.S. Regierung für das, was sie ihm angetan hatte, und letzten November hielt das Bundesberufungsgericht die Verwerfung seines Prozessanliegens aufrecht auf der Grundlage, dass Gerichte kein Recht hätten, in solche Entscheidungen der Exekutive einzugreifen.
Damit haben sich die USA das nächste Recht errungen, Unschuldige zu entführen ohne dabei straffällig zu werden.
Gewiss, gewiss, das ist nur ein einzelner Einzelfall von den zahllosen Einzelfällen der rechtlich geregelten Straflosigkeit beim amerikanischen Zuschlagen quer über den Globus.
Aber die zahllosen anderen massenhaften Schädigungen sind ja bekannt.
Unschuldige Opfer
Wer sich so etwas im Ernst vorstellen kann, der kennt auch schuldige Opfer.
- Zumeist Euphemismen. Siehe neuerdings „Bürgerarbeit“ als zu schönen Hoffnungen berechtigende Entsorgung von Sockelarbeitslosigkeit, die ihrerseits den älteren Begriff des zur Zwangsarbeit verpflichteten Proleten ersetzt.
Zugelassene Alternativen zum Euphemismus sind:
- penible Nachzeichnung der technokratischen Methodik eines bedeutungsleeren Procedere, die als sinnträchtiges Expertentum erlebt werden soll. Siehe Tagesschau.
-
- Rückführung von Misshelligkeiten zwischen Untertan und Obrigkeit auf missglückte face – to - face Situationen, in denen die Menschen wie Du und Ich nicht auf Ohrenhöhe zugehört haben. Zugrundliegende Gedankenfigur: „Wenn das der Führer wüsste, ...“
Wenn all das nichts nützt, verfängt allemal ein Angriff auf den Sprachregelungskritiker:
- zu pauschal, nicht differenziert genug, das alles sei schon schwieriger...
- zu effekthascherisch,
- Pathologieverdacht:„Was hat der Mann bloß?“,
- die öffentlich-rechtlichen Medien wurden doch ausdrücklich geschaffen, um ein System zu stabilisieren, den demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes nämlich!!!;
- zu banal;
- der Kritiker beleidigt die Intelligenz der berieselten Köpfe;
- kontrastive Erinnerung an die Nachrichtenverbreitungstechnik der DDR.
- Wir brauchen doch den sozialen Konsens, wir leben davon.
-
Richtig, und sterben tun wir an Euphemismen und Eiertänzen schon auch.
„Auge um Auge
und die ganze Welt wird blind sein.“
- Meint Mahatma Gandhi.
-
Diese pfiffige Verunglimpfung des jus talionis findet lebhaften Zuspruch bei allen Befürwortern der christlichen und der hinduistischen Moral der Gewaltfreiheit als eines uneingeschränkt empfehlenswerten Schadensvermeidungsmechanismus.
Mal abgesehen davon, dass das Vergeltungsprinzip ja keineswegs aus der Welt ist, wenn Jesus sich seit Jahrtausenden aus Gründen der empfehlenswerteren Liebesbotschaft gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip beim Rächen ausspricht, es scheint mir doch die jüdische Regelung eine genau so vielversprechende regulative Idee zu enthalten.
Wenn nämlich jeder weiß, dass der einem anderen zugefügte Schaden im selben Maße auf ihn zurückschlägt, dann wird ihm doch stark nahegelegt, sich aus wohlverstandenem Eigeninteresse heraus von vornherein zu hüten, auf seine in Aussicht gestellte Schädigung hinzuarbeiten.
Das Missliche an beiden Konzeptionen ist, dass es in modernen Staaten Gewaltapparate gibt, die straflos Schaden zufügen können.
Der Oberste Gerichtshof wies heute die Petition einer Überprüfung von Maher Arars Fall abermals zurück, jenem kanadischen und syrischen Bürger, der von der U.S. Regierung 2002 auf seiner Rückkehr nach Kanada entführt worden war auf der Zwischenlandung auf dem JFK Flughafen.
Er war zwei Wochen ohne jede Verbindung zur Außenwelt festgehalten und dann nach Syrien überstellt worden, wo er die nächsten 10 Monate unter Folterungen verbrachte, obwohl ihm – wie jeder Beteiligte zugibt – absolut keine Schuld an nichts zugerechnet werden konnte.
Arar klagte gegen die U.S. Regierung für das, was sie ihm angetan hatte, und letzten November hielt das Bundesberufungsgericht die Verwerfung seines Prozessanliegens aufrecht auf der Grundlage, dass Gerichte kein Recht hätten, in solche Entscheidungen der Exekutive einzugreifen.
Damit haben sich die USA das nächste Recht errungen, Unschuldige zu entführen ohne dabei straffällig zu werden.
Gewiss, gewiss, das ist nur ein einzelner Einzelfall von den zahllosen Einzelfällen der rechtlich geregelten Straflosigkeit beim amerikanischen Zuschlagen quer über den Globus.
Aber die zahllosen anderen massenhaften Schädigungen sind ja bekannt.
Unschuldige Opfer
Wer sich so etwas im Ernst vorstellen kann, der kennt auch schuldige Opfer.
gitano - 16. Jun, 08:01